Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937, der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“, in deutsches Recht. Im Zuge des HinSchG sind Unternehmen verpflichtet eine interne Meldestelle für die Einreichung von Meldungen zu Regel- oder Gesetzesverstößen einzurichten. Die Flügel CSS GmbH & Co. KG hat dies im Rahmen des bestehenden Compliance Management Systems mit der Hinweisgeber-Software hintcatcher in Form einer internen Meldestelle umgesetzt. Die interne Meldestelle ermöglicht es Beschäftigten, überlassenen Leiharbeitern, Kunden und Lieferanten entsprechende Meldungen über das folgende Meldeportal anonym einzureichen: https://report.hintcatcher.com/8SjyWNRIzzDTc73FaeCI/ Wichtig:Jeder Hinweisgeber ist grundsätzlich vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Im Falle der Abgabe einer Falschmeldung kann sich der jeweilige Hinweisgeber strafbar machen. Er kann zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung falscher Informationen entstanden ist. |